Wissenswertes

 

Was sind die Unterschiede zwischen Quad, ATV, UTV und SSV?

Bei diesen Begriffen handelt es sich um keine gesetzlich festgeschriebenen Begriffe. Im deutschsprachigen Raum werden mit Quad meistens vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Sitz(en) in Sattelform und einer Lenkstange wie bei einem Motorrad bezeichnet. ATVs (All Terrain Vehicles) verfügen im Gegensatz zu Sportquads meistens über Allradantrieb, oft auch über eine Differentialsperre und sind auch für die gewerbliche Nutzung (z.B. in Land- und Forstwirtschaft oder zum Schneeräumen) geeignet. Mit Side-by-Side (SSV oder SxS) werden ATVs bezeichnet, die über zwei nebeneinander angeordnete Sitze, eine Ladefläche, ein Lenkrad und eine Pedalerie wie bei einem PKW verfügen. Side-by-Sides, bei denen der Nutzwert im Vordergrund steht werden auch als UTVs (Utility-ATVs) bezeichnet.

 

Ab 2016 gibt es dann folgende gesetzliche Bezeichungen:

  • "Leichtes Straßen-Quad" (Quads mit max. 50 cm³ / 45 km/h)
  • "Schweres Straßen-Quad" (Sportquads)
  • "Schweres Gelände-Quad" (ATVs)
  • "Side-by-Side-Buggy" (SSVs mit eher sportlichem Charakter)
  • "Schweres Vierradmobil" (UTVs)

 

Wie kann ein Quad/ATV zugelassen werden?

 

Österreich: Quads/ATVs können je nach Leermasse, Bauartgeschwindigkeit und Hubraum in den Klassen L2, L6e oder L7e zugelassen werden, in Ausnahmefällen auch als Zugmaschinen, was allerdings bestimmte Ausstattungsmerkmale (z.B. Anhängerkupplung) bedingt.

Deutschland: Quads/ATVs können je nach Leermasse und Höchstgeschwindigkeit als „Leicht-KFZ bis 45 km/h" (L2), als „vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung" (VKP / L6e), als „vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung" oder als „land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine" (LoF) zugelassen werden. Für die Zulassung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine sind bestimmte Ausstattungen (z.B. Anhängerkupplung) notwendig.

 

Welche Lenkberechtigung/Fahrerlaubnis benötigt der Führer eines Quad/ATV?

 

Österreich: in der Regel benötigen Sie die Lenkberechtigung der Klasse B. Die Klasse A reicht aus, wenn die Eigenmasse des Fahrzeugs nicht mehr als 400 kg beträgt. Bei einer Zulassung als Zugmaschine und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht die Klasse F aus. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ (z.B. EXPLORER Defender und EXPLORER Bullet) reicht der Führerschein AM bzw. der alte Mopedausweis mit der Eintragung „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug".

 

Deutschland: in der Regel benötigen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B (neu) bzw. Klasse 3 (alt). Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sind die Klassen AM bzw. S ausreichend. Bei einer Zulassung als „Zugmaschine" („LoF") ist die Fahrerlaubnis der Klasse L (neu) bzw. Klasse 5 (alt) ausreichend.

Muss man beim Fahren einen Helm tragen?

Sofern die mögliche Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h (Österreich) bzw. 20 km/h (Deutschland) beträgt ist ein Helm zu tragen. Beim Fahren von UTVs bzw. Side-by-Side-Modellen mit Überrollbügel  besteht keine Helmpflicht, dafür sind die Sicherheitsgurte anzulegen.

 

Muss ich für das Parken Parkgebühren zahlen?

 

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gelten für das Parken von Quads/ATVs in gebührenpflichtigen Zonen dieselben Regeln wie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge. Ausnahmen in einzelnen Kommunen bzw. bei einzelnen Parkplatzbetreibern sind natürlich möglich.

 

Braucht ein Quad/ATVs auf der Autobahn eine Vignette?

 

Quads und ATVs gelten in Österreich lt. Mautordnung als PKW und benötigen daher eine PKW-Vignette. Autobahnen und Schnellstraßen dürfen allerdings sowohl in Österreich als auch in Deutschland nur mit Quads und ATVs mit einer Bauartgeschwindigkeit von mind. 60 km/h befahren werden.

Müssen Quads/ATVs versichert werden?

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland müssen Quads und ATVs haftpflichtversichert werden. In Österreich ist es unter Umständen möglich, ein Quad oder ATV zusammen mit einem PKW, Kombi oder Klein-LKW auf ein Wechselkennzeichen anzumelden. Hierbei ist dann nur die Versicherung für das stärkere Fahrzeug (was normalerweise NICHT das Quad oder ATV sein wird) zu bezahlen. 

 

Müssen Quads/ATVs regelmäßig überprüft werden?

Österreich: Quads und ATVs müssen jährlich nach § 57a KFG („Pickerl") überprüft werden.

Deutschland: „Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h" benötigen keine HU/AU. Alle anders zugelassenen Quads und ATVs müssen alle 2 Jahre zur HU (Hauptuntersuchung) und zur AUK (Abgasuntersuchung für Krafträder) bei TÜV oder Dekra. Quads und ATVs mit LoF-Zulassung müssen alle 2 Jahre zur HU, benötigen aber keine AUK.

 

Brauchen Quads/ATVs ein Kennzeichen?

 

Österreich: Quads und ATVs benötigen ausschließlich eine hintere Kennzeichentafel. Diese kann je nach Art der Zulassung rot und zweizeilig (Bauartgeschwindigkeit unter 45 km/h und Hubraum unter 50 cm³ - z.B. EXPLORER Bullet), weiß-zweizeilig oder weiß-einzeilig sein.

Deutschland: Quads und ATVs, die als „Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h" zugelassen werden, benötigen nur ein Versicherungskennzeichen hinten. Alle anderen benötigen vorne und hinten normale Kennzeichen, bei Zugmaschinen bis 40 km/h verkleinerte Kennzeichen.

 

Müssen Verbandskasten, Pannendreieck und Warnweste mitgeführt werden?

 

Wie bei allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen auch bei Quads und ATVs Verbandskasten und Pannendreieck mitgeführt werden, in Österreich darüber hinaus auch eine Warnweste. In Deutschland sind Warnwesten bis 30. Juni 2014 nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (wird bei „LoF"-Zulassung meistens zutreffen) mitzuführen, zur eigenen Sicherheit sollten jedoch auch bei privater Nutzung Warnwesten mitgeführt werden. Ab 1. Juli 2014 gilt auch in Deutschland Warnwestenpflicht!

 

10 Gründe für ATVs in Winterdienst und Forstwirtschaft

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